Pflanzenschutz nach klaren Regeln
Mechanische und andere nichtchemische Maßnahmen haben Vorrang. Für Herbizide gelten unter anderem ein Mindestabstand von 20 Metern zu Oberflächengewässern, eine Begrenzung von Dosis oder behandelter Fläche und eine zeitliche Beschränkung bis zum sechsten Standjahr beziehungsweise bis zu einer Durchschnittshöhe von 1,20 Metern.